Konrad Adenauer (1949 — 1963)
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1949 | 1950 | 1951 | 1952 | 1953 | 1954 | 1955 | 1956 | 1957 | 1958 | 1959 | 1960 | 1961 | 1962 | 1963
1949
01.04.1949
Das Verwaltungsamt für Wirtschaft wird nach Anschluss der französischen Zone und nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) in das Bundesministerium für Wirtschaft eingegliedert. Die Europaabteilung des Ministeriums (Abteilung E) nimmt bis in die 1990er Jahre eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der deutschen Europapolitik ein.
05.05.1949
Der Europarat wird als älteste europäische Organisation mit Sitz in Straßburg gegründet. Die Bundesrepublik Deutschland ist zunächst kein Mitglied.
23.05.1949
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird erlassen. In der Präambel heißt es, dass die junge Bundesrepublik „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt“ dienen will. Art. 65 GG verankert das Ressortprinzip und die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers.
13.06.1949
In Wiesbaden wird der Deutsche Rat der Europäischen Bewegung, dem auch die EUD angehört, als Unterorganisation der EMI gegründet. Der ursprüngliche Name wird 1992 in Europäische Bewegung Deutschland (EBD) geändert, der heute 249 Organisationen aus Wirtschaft und Gesellschaft angehören.
15.09.1949
Adenauer wird vom Bundestag zum Bundeskanzler gewählt. Sein Regierungsmotto ‚Souveränitätserlangung durch Westintegration‘ prägt die deutsche Europapolitik.
29.–31.10.1949
Auf dem Kongress der UEF wird mit der Vorlage eines Verfassungsentwurfs für Europa die sogenannte ‚Bundespakt-Initiative‘ begründet. Dieser Entwurf wird später dem Europarat in einer Resolution übermittelt.
31.10.1949
Die Bundesrepublik Deutschland tritt der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) bei, die 1961 von der OECD abgelöst wird.
22.11.1949
Das Petersberger Abkommen begründet einen wesentlichen ersten Schritt der von Adenauer verfolgten Strategie der Westintegration. Der unter dem Besatzungsstatut stehenden jungen Bundesrepublik Deutschland werden von den drei Westmächten erste Zugeständnisse gemacht.
1950
09.05.1950
Der französische Außenminister Robert Schuman präsentiert im Salon de l’Horloge du Quai d’Orsay den sogenannten ‚Schuman-Plan‘. In enger Absprache mit Adenauer führt der Plan zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
13.07.1950
Nachdem sich auch der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen (CDU/CSU, DP und FDP) für einen Beitritt zum Europarat ausgesprochen hat (15.06.1950), wird die Bundesrepublik Deutschland
assoziiertes Mitglied.
26.07.1950
In der 79. Sitzung des Deutschen Bundestages stimmt eine Mehrzahl der Abgeordneten für das Projekt eines europäischen Bundespaktes, der „eine übernationale Bundesgewalt“ schaffen soll, und für die Übermittlung einer entsprechenden Resolution an den Europarat.
24.10.1950
Der französische Ministerpräsident René Pleven legt einen Plan zur Bildung einer europäischen Armee vor. Bundeskanzler Adenauer unterstützt dies mit dem Ziel der deutschen Souveräntitätserlangung.
1951
15.03.1951
Das Auswärtige Amt (AA) wird nach dem Zweiten Weltkrieg in Bonn wiedergegründet. Folgend kann sich die Bundesrepublik Deutschland immer weiter in die sogenannte ‚westliche Welt‘ und in die internationalen Organisationen integrieren.
18.04.1951
Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der EGKS, die durch den Vertrag von Paris gegründet wird.
02.05.1951
Die Bundesrepublik Deutschland wird vollwertiges Mitglied des Europarates.
01.10.1951
Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT). Dieses Vertragssystem zum internationalen Handel wurde bereits 1947 ins Leben gerufen.
1952
11.01.1952
Der Vertrag über die EGKS wird vom Bundestag ratifiziert (232 gegen 143 Stimmen, 3 Enthaltungen).
01.02.1952
In einer Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zum Vertrag über die Gründung der EGKS ruft der Bundesrat dazu auf, seine Mitwirkung bei der Willensbildung der deutschen Stellen im Rahmen des Schuman-Plans gesetzlich zu verankern.
05.03.1952
In einem Interview mit Ernst Friedlaender im NDWR erklärt Bundeskanzler Adenauer, dass „der Schumanplan wie die europäische Verteidigungsgemeinschaft (…) immer nur als Vorstufe (…) eines europäischen Bundesstaates gedacht [waren] (…) [und] eine europäische Verfassung so schnell wie möglich geschaffen werden müsste.“
26.05.1952
Die erste Fassung des Deutschlandvertrags wird auf dem Petersberg bei Bonn unterzeichnet. Einen Tag später wird in Paris der Vertrag über die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG-Vertrag) von den Regierungschefs und Präsidenten Belgiens, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und der Niederlande unterzeichnet.
23.07.1952
Der EGKS-Vertrag tritt in Kraft.
1953
19.03.1953
Der Bundestag verabschiedet den Deutschlandvertrag und den EVG-Vertrag, der auch mit einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) verbunden werden soll.
15.05.1953
Der Bundesrat stimmt den Verträgen zu.
1954
27.05.1954
Adenauer wird der Karlspreis zu Aachen für die Förderung eines geeinten Europas verliehen.
30.08.1954
Die französische Nationalversammlung lehnt die Ratifizierung des EVG-Vertrags ab. Adenauer spricht von einem „schwarzen Tag für Europa“ und Jean Monnet tritt am 10.11.1954 als Vorsitzender der Hohen Behörde der EGKS unter anderem als Reaktion auf das Scheitern der EVG zurück.
23.10.1954
In Reaktion auf das Scheitern des EVG-Vertrags unterzeichnen die Mitglieder des Brüssler Paktes, die Bundesrepublik Deutschland und Italien den Vertrag über die Westeuropäische Union (WEU-Vertrag). Dieser ist Bestandteil der Pariser Verträge zwischen den Westmächten und der Bundesrepublik Deutschland. Durch die Pariser Verträge wird auch der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO möglich.
1955
27.02.1955
Der deutsche Bundestag ratifiziert die Pariser Verträge.
05.05.1955
Mit den Pariser Verträgen tritt die endgültige Fassung des Deutschlandvertrags in Kraft, der das Besatzungsstatut aufhebt. In Art. 7 des Deutschlandvertrags wird das gemeinsame Ziel festgelegt, ein „wiedervereinigtes Deutschland (…), das in die europäische Gemeinschaft integriert ist“, anzustreben.
09.05.1955
Die Bundesrepublik Deutschland wird offiziell in die NATO aufgenommen.
01.–03.06.1955
Auf der Konferenz von Messina treffen sich die Außenminister der EGKS-Staaten und verfassen eine Resolution mit der Absichtserklärung, eine Europäische Atomgemeinschaft und einen gemeinsamen Markt zu gründen. Mit der Prüfung der Möglichkeiten eines solchen Vorhabens wird ein Ausschuss unter der Leitung von Paul-Henri Spaak beauftragt.
13.10.1955
Jean Monnet gründet in Paris das Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa (ACUSE). In den zwanzig Jahren bis zu seiner Auflösung beteiligen sich viele deutsche Akteure wie Kurt Georg Kiesinger (CDU), Herbert Richard Wehner (SPD) und Willy Brandt (SPD) an der Arbeit des Komitees.
1956
27.10.1956
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage (Saarvertrag) wird in Luxemburg unterzeichnet. Dies ist ein entscheidender Schritt der
deutsch-französischen Aussöhnung.
1957
25.03.1957
Als Gründungsmitglied unterzeichnet die Bundesrepublik Deutschland die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG/Euratom).
05.07.1957
Die Römischen Verträge werden vom Bundestag gegen die Stimmen der FDP und des Gesamtdeutschen Blocks/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE) angenommen.
27.07.1957
Das Gesetz zu den Römischen Verträgen vom 25.03.1957 zur Gründung der EWG und der EAG tritt in Kraft.
20.12.1957
Der Bundesrat beschließt die Einrichtung eines Sonderausschusses Gemeinsamer Markt und Freihandelszone, der heutige Ausschuss für Fragen der Europäischen Union. Dies ermöglicht den deutschen Ländern, effektiv auf die sie betreffenden Vorschläge der EWG-Kommission zu reagieren.
1958
01.01.1958
Die von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden beschlossenen Römischen Verträge treten in Kraft.
07.01.1958
Hallstein wird erster Präsident der Kommission der EWG.
25.01.1958
Auf der konstituierenden Sitzung des Rates der EWG wird die Einrichtung eines Ausschusses der Ständigen Vertreter (AstV; ab 1962 AstV I und AstV II) der Mitgliedstaaten in Brüssel beschlossen.
01.07.1958
Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt zum ersten Mal die Ratspräsidentschaft in der EWG.
1959
25.04.1959
Auf Initiative der EUD und seines Präsidenten Friedrich Carl Freiherr von Oppenheim wird das Bildungswerk Europäische Politik (BEP) ins Leben gerufen, dessen Ziel es ist, durch europapolitische Bildung
ein europäisches Bewusstsein zu schaffen. Der sukzessiven Ausweitung der Inhalte und Themen folgt 1964 die Umbenennung in Institut für Europäische Politik (IEP).
1961
11.05.1961
Hallstein erhält den Internationalen Karlspreis zu Aachen in „Anerkennung seiner unermüdlichen,
auf tiefgründiger Kenntnis der Probleme beruhenden zielbewussten Arbeit für die europäische Föderation“.
01.07.1961
Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Ratspräsidentschaft in der EWG.
02.11.1961
Bundeskanzler Adenauer unterstützt die Idee eines ‚Europa der Staaten‘, welches sich in den Plänen des französischen Diplomaten Christian Fouchet finden lässt. Der Plan schlägt die Gründung einer intergouvernementalen Europäischen Politischen Union (EPU) vor, scheitert jedoch 1962.
1962
24.10.1962
Die EWG-Kommission unter dem Vorsitz Hallsteins veröffentlicht ein Aktionsprogramm für die zweite Stufe des Aufbaus eines Gemeinsamen Marktes, in dem auch eine Währungsunion anvisiert wird.
1963
22.01.1963
Deutschland und Frankreich unterzeichnen den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag). Dieser wird zunächst von den übrigen Mitgliedstaaten kritisch gesehen, ist jedoch nach Scheitern der EPU ein wichtiger Schritt für den deutsch-französischen Integrationsmotor.
06.02.1963
Das Bundeskabinett richtet den Staatssekretärausschuss für Europafragen ein. Neben dem Bundeskabinett ist er das höchste Koordinierungsgremium in Europafragen. Bis 1998 wird es vom Bundeswirtschaftsministerium koordiniert und danach anschließend vom Auswärtigen Amt.
18.10.1963
Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) bekennt sich in einer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag dazu, das „Einigungswerk Europas“ fortzuführen. Sein Fokus liegt dabei auf wirtschaftlichen Komponenten.
Die Chronologie deutscher Europapolitik wurde als Teil des Handbuchs zur deutschen Europapolitik von Richard Steinberg erarbeitet.