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IEP-Mittagsgespräch mit Günther Verheugen am 19. Juni 2006: “Europäische Politik für Wachstum und Beschäftigung”

Günther Verheugen, Vize-Präsident der Europäi­schen Kommission und Kommissar für Unter­nehmen und Industrie, setzte in seinem Impuls­re­ferat im Jean-Monnet-Haus drei Schwer­punkte: die Vertiefung der EU, die wirtschaft­liche Zukunft und die inter­na­tionale Verant­wortung der EU.Verheugen ließ keine Zweifel aufkommen, dass die EU neue und verbes­serte vertrag­liche Grund­lagen benötige, um einen insti­tu­tio­nellen Rahmen zu schaffen, der Entschei­dungs­pro­zesse zeitnah und problemgerecht

ermög­licht. Dabei müssten parti­zi­pative und trans­pa­rente Elemente stärkere Beachtung finden. Auf die inhalt­lichen Heraus­for­de­rungen, wie die Bewahrung der inneren Sicherheit oder den Klima­wandel, müsse die EU eine Antwort geben und auch inter­na­tional eine aktive Rolle einnehmen können. Die weit verbreitete These, dass die gegen­wärtige Vertie­fungs­mü­digkeit eine Reaktion auf die Erwei­terung sei, wies Verheugen klar zurück: „Das Problem ist, dass die grund­sätz­liche Entwicklung ‘Wohin?’ auch schon vorher in der EU-15 unklar war.“Nach dem Europäi­schen Rat (15./16. Juni 2006) diagnos­ti­zierte er vorsichtig erste Schritte, die Krise zu überwinden und Zukunfts­auf­gaben anzugehen. Geplant sei ein Doppel-Rendezvous. Die Bundes­re­gierung soll während der deutschen Ratsprä­si­dent­schaft im ersten Halbjahr 2007 vor allen Dingen beim Agenda-Setting eine starke Rolle spielen und einen Zeitplan zur Fortsetzung des „Verfas­sungs­pro­zesses“ vorschlagen. Ende 2008 und recht­zeitig vor den Wahlen zum Europäi­schen Parlament im Jahr 2009 soll dieser Prozess dann abgeschlossen sein. Dabei könne aber niemand aufgrund der 2007 in Frank­reich bevor­ste­henden Präsi­dent­schafts­wahlen von der deutschen Ratsprä­si­dent­schaft frühzeitig substan­tielle Ergeb­nisse, sondern vielmehr ein wegwei­sendes Prozess­ma­nagement erwarten. Der Ratifi­zie­rungs­prozess müsse fortge­setzt werden. Dennoch sei es nicht notwendig, am Namen des Vertrags „zu kleben“. Verheugen erklärte, dass es notwendig sei, die nächsten im Verfas­sungs­vertrag angestrebten Vertie­fungs­schritte wie beispiels­weise eine effizi­entere und trans­pa­rente Arbeit des Minis­terrats, die Reform der Zusam­men­setzung der Kommission und Fortschritte in der europäi­schen Außen­po­litik möglichst bald in die Praxis umzusetzen.Mit der Diskussion um eine Vertiefung der EU werde häufig das Modell „Kerneuropa“ ins Spiel gebracht. Verheugen betonte, dass ein „Kerneuropa“, eine stärkere Zusam­men­arbeit weniger Mitglied­staaten, nicht als Drohung wahrge­nommen werden solle. Es bilde eine Rückfall­po­sition, die nicht ausge­schlossen werden sollte, wenn man nicht mehr weiter komme. Ein Europa unter­schied­licher Geschwin­dig­keiten sei zwar nicht wirklich wünschenswert, aber eine Möglichkeit, wenn die Kraft fehle, dass alle sich beteiligten.
Die wirtschaft­liche Zukunft der EU bildete den zweiten Schwer­punkt des Vortrags. Verheugen fällte ein erstes vorsich­tiges Urteil über die runderneute Wachstums- und Beschäf­ti­gungs­stra­tegie: „Die Gover­nance-Struk­turen funktio­nieren.“ Die Verant­wortung werde akzep­tiert und die Methode – Prori­tä­ten­setzung – Aktions­pläne — Empfeh­lungen der Kommission – spiele sich ein.
Die Kommission selbst lege vor allen Dingen großen Wert auf die Auswir­kungen ihrer Maßnahmen zur Förderung von kleinen und mittleren Unter­nehmen (KMUs), einer modernen Indus­trie­po­litik und verbes­serter Recht­setzung („better regulation“). Staats­in­ter­ven­tio­nis­ti­schen, dirigis­ti­schen und protek­tio­nis­ti­schen Bestre­bungen erteilte Verheugen aller­dings eine Absage. Die Kommission sei nur für Rahmen­be­din­gungen zuständig. Eine höhere Wachs­tumsrate, mehr Beschäf­tigung und höhere Gewinne lägen in der Verant­wortung der Unter­nehmen. Dabei könne Politik auch nicht die durch einen ständigen Struk­tur­wandel notwen­digen Verän­de­rungen, wie Ausla­ge­rungen oder Fusionen, kompen­sieren oder dafür die Verant­wortung übernehmen.

Drei Ziele habe sich die Kommission für die kommende Zeit gesetzt: Im makro­öko­no­mi­schen Bereich stehe weiterhin die Vollendung des Binnen­marktes im Vorder­grund. Die Koordi­nierung der Steuer- und Finanz­po­litik sei ein weiteres wesent­liches Element. Im mikro­öko­no­mi­schen Bereich liege der Schwer­punkt der Kommission auf Bürokra­tie­abbau und besserer Recht­setzung, so Verheugen.
Um die Wettbe­werbs­fä­higkeit Europas zu sichern, müssten jetzt quali­tative Schlüs­sel­be­reiche, wie Bildung, Forschung & Entwicklung und Innova­tionen, gefördert werden. Es gehe eher um einen quali­ta­tiven Mehrwert als um quanti­tative Zuwächse. Für die Arbeit­nehmer/-innen stehe deren Beschäf­ti­gungs­fä­higkeit im Mittelpunkt.

Verheugens Anmer­kungen zur inter­na­tio­nalen Verant­wortung der EU bezogen sich vor allem auf die Erwei­te­rungs- und Nachbar­schafts­po­litik. „Die Erwei­terung ist eine Win-Win-Situation“, stellte er Kritikern und Skeptikern entgegen. Selbst aus einem abwägenden Inter­es­sen­kalkül komme man zu einer positiven Entscheidung. Die Erwei­terung der EU um zehn Mitglieder sei ein notwen­diger histo­ri­scher Schritt nach der künst­lichen Trennung Europas gewesen.

Zum bevor­ste­henden Beitritt Rumäniens und Bulga­riens äußerte sich Verheugen positiv, wenngleich die Problem­be­reiche offen zu Tage lägen. Er baue aber auf einen pädago­gi­schen Effekt durch die Vollmit­glied­schaft, der weitere Impulse für die Stärkung vonDe­mo­kratie und Recht­staat­lichkeit auslösen könne. In Hinblick auf den Westlichen Balkan betonte er die europäische Perspektive der Länder, drückte aber auch seine Überra­schung darüber aus, dass der interne Reform­prozess so lange dauere. Es dürfe nun keine neuen Kriterien und kurzfristig keine vorschnellen neuen Erwei­te­rungen geben, da die letzte nun zunächst von der EU verar­beitet werden müsse. Dennoch erklärte Verheugen, dass langfristig und grund­sätzlich niemand von einer EU-Mitglied­schaft ausge­schlossen werden könne.

Die Europäische Nachbar­schafts­po­litik (ENP) biete verschiedene Angebote zur Stärkung wirtschaft­licher und politi­scher Reform­pro­zesse und zur Stabi­li­sierung der europäi­schen Nachbarn. Die ENP sei im Prinzip die Anwendung einer privi­le­gierten Partner­schaft und stelle eine Entwick­lungs­stufe/-phase im europäi­schen Integra­ti­ons­prozess dar. Das Ergebnis sei hierbei aller­dings offen.

Abschließend betonte Verheugen, dass die EU nur überle­bens­fähig sein wird, wenn sich die natio­nalen Eliten stärker für die EU und den Prozess der europäi­schen Integration engagierten. Die Dicho­tomie, hier der Natio­nal­staat, dort EU bzw. die Kommission, müsse überwunden werden.