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Europäische Bürgerinitiative
Europäische Bürgerinitiative: große Erwartungen – erhebliche Skepsis
Seit dem 1. April 2012 verfügen Unionsbürger/innen über ein neues Unionsbürgerrecht: die Europäische Bürgerinitiative (EBI). 1 Million Bürger/innen haben das Recht, die Kommission aufzufordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu einem Thema zu machen, von dem sie denken, dass die Union dieses regeln sollte. Das IEP begleitet die Etablierung dieses neuen Instruments partizipativer Demokratie als Teil der Umsetzung des Vertrags von Lissabon wissenschaftlich.
Die EBI als Instrument partizipativer Demokratie bietet eine Chance, die Demokratisierung der EU weiter voranzutreiben. Insbesondere ihr Potenzial transnationale europäische Diskurse zu initiieren und neue Akteure und Bürger an den Entscheidungsprozessen auf Unionsebene teilhaben zu lassen, bilden Untersuchungsfelder, denen sich das IEP widmet. Gleichzeitig wird die EBI, was ihre Umsetzung durch die Kommission betrifft, von erheblicher Skepsis aus der Zivilgesellschaft begleitet. Auch diese Fragen der Implementierung sind mit Blick auf die 2015 anstehende Evaluierung der EBI-Verordnungen Gegenstand der Arbeit des IEP.