Aufgezwungene Staatsangehörigkeit als neue Art der Menschenrechtsverletzung

Im Rahmen des Projektes „Denkfabriken in der Ukraine: Fachkompetenz stärken und europäische Zusammenarbeit fördern“, welches vom IEP in Zusammenarbeit mit der Ilko Kucheriv Democratic Initiatives Foundation (DIF) durchgeführt und vom Auswärtigen Amt gefördert wird, ist das Policy Paper von Sergiy Zayets, Regionales Zentrum für Menschenrechte (Kiew), zum Thema „Aufgezwungene Staatsangehörigkeit als neue Art der Menschenrechtsverletzung und als Mittel aggressiver Expansion der Russischen Föderation im Kontext der Besetzung der Krim“ erschienen.
Kurze Zusammenfassung:
Seit der Annexion der Krim durch die Russische Föderation im Jahr 2014 sind zahlreiche Menschenrechtsverletzungen auf der Halbinsel zu beobachten. Hierunter ist auch der gegenüber den Einwohnern der Krim direkt und indirekt ausgeübte Zwang zur Annahme der russischen Staatsangehörigkeit zu verzeichnen. Dieser fand unter Bedingungen statt, die eine bewusste Entscheidung ausschlossen. Das Aufzwingen der russischen Staatsangehörigkeit erfolgte zudem auf einem besetzten Gebiet, das nicht zum Hoheitsgebiet der Russischen Föderation gehört, und hatte einen kollektiven Charakter. Russland griff damit gleichzeitig in die Privatsphäre der Bevölkerung der Krim sowie in die inneren Angelegenheiten der Ukraine ein. Diese Situation bedarf dringend einer Lösung, um eine Wiederholung ähnlicher Fälle in Zukunft zu verhindern. Die Analyse der Situation im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen ermöglicht es jeder vom Vorgehen der Russischen Föderation betroffenen Person, bei den internationalen gerichtlichen und quasi-gerichtlichen Einrichtungen Rechtsschutz zu ersuchen und damit den internationalen Dialog zur Lösungssuche einzuleiten.