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Die Europäische Säule sozialer Rechte: Nutzung und Nutzen

Weder ist die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) rechts­ver­bindlich noch hat ihre Einbindung in das Europäische Semester bislang Erfolge zur Stärkung der sozialen Dimension der EU erbracht. Um Jean-Claude Junckers Anspruch eines „sozialen ‚Triple‑A‘“ für die EU gerecht zu werden, müssten die Grund­sätze der ESSR über ein Sozial­pro­tokoll zu einklag­baren Rechten werden. Solange dies nicht möglich ist, sollte in der Politik­ko­or­di­nierung ihre Verbind­lichkeit durch Mindest­stan­dards gestärkt, die Nutzung des beglei­tenden Social Score­boards auf europäi­scher und natio­naler Ebene inten­si­viert und für die Eurozone ein Sozialer Stabi­li­tätspakt aus ihren Zielen beschlossen werden.

Das vollständige Policy Paper No. 02/18 von Prof. Dr. Björn Hacker finden Sie hier zum Download.

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