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IEP-Kommentar zur Erklärung von Rom

Die Erklärung von Rom enthält ein einmü­tiges Bekenntnis der Staats- und Regie­rungs­chefs der EU-27 (ohne Großbri­tannien) zu einem Europa der unter­schied­lichen Geschwin­dig­keiten. In der Erklärung heißt es: „Wir werden gemeinsam – wenn nötig mit unter­schied­licher Gangart und Inten­sität – handeln.“ Das bedeutet, dass notfalls auf die bewährten Instru­mente der diffe­ren­zierten Integration zurück­ge­griffen wird, um in bestimmten Politik­be­reichen voran zu kommen, bzw. europäische Politik zu verbessern. Hierzu stehen in den europäi­schen Verträgen insbe­sondere die Verstärkte Zusam­men­arbeit und die Ständige Struk­tu­rierte Zusam­men­arbeit für die Sicher­heits- und Vertei­di­gungs­po­litik zur Verfügung. Es liegt nun an der Europäi­schen Kommission und den Mitglied­staaten, diese Instru­mente auch zu nutzen.

Prof. Dr. Mathias Jopp, Direktor des Instituts für Europäische Politik